Die Landesordnung von 1516/1520
Landesherrliche Gesetzgebung im Herzogtum Bayern in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts
Leitfaden
Die von den bayerischen Herzögen Wilhelm IV. und Ludwig X. erlassene Landesordnung von 1516/1520 gehört zu den eindrucksvollsten deutschen Kodifikationen des 16. Jahrhunderts. Sie fasst das Recht der seit 1505 wiedervereinigten Herzogtümer Ober- und Niederbayern zusammen und stellt damit das erste gesamtbayerische Gesetzbuch und ein wichtiges Dokument für das Entstehen des frühmodernen Staates dar. Die in der Landesordnung enthaltenen Regelungen im Bereich des Alltagslebens (Luxusordnungen), des Gewerbes (Reinheitsgebot) sowie der Sicherheit und Ordnung sind für das Verständnis der gesellschaftlichen und sozialen Zustände Bayerns im 16 Jahrhundert unentbehrlich. Die Arbeit schildert die Entstehungsgeschichte der Landesordnung von 1516/1520, kommentiert in umfassender Weise den Inhalt und verdeutlicht die historischen Zusammenhänge. Im Anschluss an den darstellenden und kommentierenden Teil ist der Text der Landesordnung im Wortlaut abgedruckt. Darstellung, Kommentar und Text sind durch ein umfangreiches Register erschlossen.
- Vorwort
- Quellen- und Literaturverzeichnis
- Einleitung
- Forschungsstand und Ziel
- Quellen und Methodik
- Gesetzgebung um 1500 in Bayern
- Landrechte, StrafGesetzgebung, PolizeiGesetzgebung
- Landesordnungen
Landesordnungen in anderen Territorien
Die Württemberger Landesordnungen von 1495 und 1515
Die Salzburger Landesordnung von 1526
Bayern im Vergleich zu anderen Territorien
- Landesordnung, Landgebot und Mandat
Gedruckte ..Mandate" als neuer Quellentyp des 16. Jahrhunderts
Definitionen des Begriffs ,,Mandat" in Recht, Diplomatik und Aktenkunde
Verwendung des Begriffs ^Mandat" in den bayerischen Quellen
Analyse des formalen Aufbaus und des Inhalts einiger »typischer" Mandate
Abgrenzung zu Reskript und Dekret
Einsatz des neuen Mediums Druck im Herzogtum Bayern
- Die Landesordnung von 1516/1520
- Das Herzogtum Bayern um 1500
- Die Landesordnung von 1516/1520 und ihre Vorganger
Die Landshuter Landesordnung von 1474
Die Landshuter Landesordnung von 1501
Das Landgebot in Policeysachen fur das Herzogtum Bayern-Munchen vom 20. Januar 1500
Die Landesordnung von 1516/1520
- Überblick und Beschreibung der iiberlieferten bzw. verwendeten Exemplare
- Inhalt und Analyse
- Inhalt und Analyse der Einzelbestimmungen in den vier Abschnitten der Landesordnung und Unterschiede der beiden Fassungen
- Teil I Landfrieden und Landgebote zur Inneren Sicherheit
- Teil II Gerichtsgebühren und verfahrensrechtliche Einzelfragen
- Teil III »Sittliche" Landgebote gegen personliches Fehlverhalten und Verschwendung
- Teil IV Bestimmungen in MPolicey"-Sachen wie Handel, Furkauf, Gewerbe, Miihlordnung, Dienstboten und Bauhandwerker, Vollzug der Landesordnung
- Inhalt und Analyse der Fischordnung von 1516 bzw. 1528
- Zusammenfassung: Ausblickauf die Landesordnung von 1553
Edition
- Vorrede und Inhaltsubersicht
- Teil I [Landfrieden und Landgebote zur Inneren Sicherheit]
- Teil II [Gerichtsgebühren und verfahrensrechtliche Einzelfragen]
- Teil III [,,Sittliche" Landgebote gegen personliches Fehlverhalten und Verschwendung]
- Teil IV. [Bestimmungen in ,,Policey"-Sachen wie Handel, Fiirkauf, Gewerbe, Muhlordnung, Dienstboten und Bauhandwerker, Vollzug der Landesordnung]
- Anhang: Edition der nur 1516 enthaltenen Abschnitte
1. Fischordnung
2. Besoldung der Dienstleute und Ehalten
Register