München-Lexikon

Heimatrecht

Suchbegriffe Bürgerrercht, Heimatrecht

Das Heimatrecht in München war eng mit dem Bürgerrecht verbunden und umfasste verschiedene Regelungen und Vorschriften, die sich über die Jahrhunderte entwickelten. Hier sind einige wichtige Aspekte aus den Chroniken:

1. Meldepflicht und Kontrolle

  • 1770 wurde eine Instruktion für Hausinhaber eingeführt, die die Meldepflicht für alle Personen vorschrieb, die im Haus über Nacht bleiben. Alle fremden Bettler, Vaganten und dienstlosen Personen mussten innerhalb von 24 Stunden die Stadt verlassen.

2. Verordnung zu Zigeunern

  • 1702 wurde erklärt, dass die Erteilung von Pässen für Zigeuner unzulässig sei und sie als Herumstreuner behandelt und des Landes verwiesen werden müssten, auch wenn nichts gegen sie vorliege.

3. Bürgerrechtsverleihung

  • Der Stadtrat entschied 1603, das Bürgerrecht künftig nur gegen Zahlung von 100 Gulden zu verleihen, bei Unvermögen für 50 Gulden. Im Zweifelsfall sollte der gesamte Rat entscheiden.
  • 1619 betonte Herzog Maximilian, dass die Bürgerrechtsvergabe streng kontrolliert und nur an vermögliche und gewerbetreibende Personen erfolgen sollte, um eine stabile Bürgerschaft zu gewährleisten.

Diese Regelungen zeigen, dass das Heimatrecht in München nicht nur die Vergabe des Bürgerrechts, sondern auch die Kontrolle und Integration der Bevölkerung stark beeinflusste. Die Maßnahmen zielten darauf ab, eine wirtschaftlich starke und sozial stabile Bürgerschaft zu fördern und unerwünschte Personen fernzuhalten.

siehe auch: Bürgerrecht