Münchner Sagen & Geschichten

Das Rathhaus

Mayer - Münchner Stadtbuch (1868)


Über die Zeit der Erbauung des Rathhauses fehlen alle urkundlichen Nachrichten, doch müssen wir als sicher annehmen, daß das Haus, wo die Bürger „ob der Stadt Geschäft und ob ihren Sätzen“ sitzen wollten, gleichzeitig mit der Entstehung des Rathes der Stadt gegen Ausgang des dreizehnten Jahrhundertes erbaut wurde. Nur der Rathhausthurm ist älter; er war eines der vier Stadtthore und hieß früher „Thalbruckthor“, Dieses ursprüngliche Rathhaus stand aber an der nämlichen Stelle, wo jetzt noch das große Rathhaus sich befindet; das älteste Saalbuch der Stadt vom Jahre 1444 bemekt nur: „Es ist zu wissen, daß die Stadt vor langen Jahren des Rathhauses einen Theil gekauft, gebaut und zuwegen bebracht hat, immer darher.“

Als sich nach und nach die Stadt vergrößerte, und die Rathsgeschäfte sich vermehrten, genügten die bisheringen Gebäulichkeiten nicht mehr, und mussten daher nicht nur ein grooßer Saal sür die Gemeindeversammlungen hergestellt, sondern auch das Gebäude erweitert werden. Das 

Rathhaus bereitete sich auf diese Weise nun links und rechts des Raththurmes aus. Dieses erfolgte wahrscheinlich im Jahre 1415. Zur weiteren Vergrößerung erkaufte der Magistrat im Jahre 1443 das Haus Nr. 3 gegenüber der Sakristei der St. Peterskirche, in welchem sich gegenwärtig das städtische Archiv befindet, um die Summe von zweihundert Pfund Münchener Pfennigen von Hans Eugenbeck, Kaplan, und Peter und Hans den Schludern, Lehensherr der Gollierskapelle auf dem Marktplatze. Dieses Haus was also in alten Zeiten Eigenthum der Familie Gollir.

Im Jahre 1460 brannte der Raththurm in Folge eines Blitzstrahles beinahe ganz ab, wobei auch das Rathhaus stark beschädiget wurde. Das Fragment einer Münchener Chronik von 1460 – 1468 schreibt hierüber folgendes:

„Des Raththurms Brunst, Somstag vor Aegidi
Anno 1460.

„Item an derselben Samstag-Nacht um eins nach Mitternacht schlug das Wetter in den Raththurm und anfeuerte sich, und verbrann daselbst das ganze Dachwerk, das Zinnwerk verfloß alles, und die Glocke zerging einestheils, und der Knopf fiel herab auf die Gassen; und belag das Feuer auf dem ersten Boden, der war mit Ziegeln gepflastert und ward daselbst das Feuer aufgehalten, daß es von Gottes Gnaden nicht weiter kam.  Item die Bäche waren dieselbe Zeit abgelassen und gingen nicht in die Stadt; aber es regnete gar vast (Sehr), und man machte am Markt ein Geschwell, daselbst wurde das Regenwasser und alles Brunnwasser aufgehalten, und man schöpfte alle 

Brunnen an der Kaufingergasse, am Rindermarkt, am Markt und anderwärts, damit das Wasser zufloß.“
In Folge dieses Brandes wurde das ganze Rathhaus erweitert, vollendet und ausgestattet, dann um das Jahr 1470 – 1474 der große Rathhaussaal in seiner gegenwärtigen Gestalt mit seinem großartigen Tonnengewölbe von Holz hergestellt. Der Wappenfries in demselben und die Statuetten, welche in den Zwischenräumen auf Postamenten ruhen, sind von dem Schnitzermeister Erasmus Graßer verfertiget. Die Narrengestalten schreiben sich bon einem glanzvollen Tanzbankett zu Zeiten Herzog Christophs des Kämpfers her, und sind wahrscheinlich die wirklichen Conterfeie von Lustigmachern bei fraglichem olling oder Halsbach, der Stadt Maurer und Baumeister und Erbauer der Frauenkirche und der Kreuzkirche. Zugleich erhielt der Raththurm bei diesem Neubau ein neues Zinndach mit acht Wimpergen, und eine „reisende Hor zum Läuten.“  Der äußee Theil des Thurmes wurde von dem Maler Ulrich Füterer bemalt.

So blieb das Rathhaus bis zum Jahre 1778, wo es unter dem Stadtoberrichter Michael von Bergmann durch den Maler Augustin Demmel aus München auf der Aussenseite gelb in Gold mit gemalten Pilastern und üppigen Blumen- und Fruchtgewinden auf jene Weise ausgeschmückt wurde, wie wir solches bis zu der im Jahre 1863 geschehenen Renovation gesehen haben.

Der Rathhaussaal war Jahrhunderte lang der Vereinigungspunkt der magistratischen Geschäfte und Verhandlungen, insbesondere solcher, bei welchen man größerer 

Räumlichkeiten bedurfte. Dem Wahlbriefen vom Jahre 1403 zufolge musste der alljährlich neu erwählte innere Rath, nachdem er bei Hofe dem Landesfürsten geschworen hatte, alsogleich den äußern Rath erwählen, und hiezu die Gemeinde auf den Rathhaussaal besenden, wo der äussere Rath vor der Gemeinde zu schwören hatte, wie es der innere vor der Herrschaft gethan, worauf entgegen die Gemeinde dem gesammten Rathe den Schwur leisete.

Eben so wurde der große Rathhaussaal zur Erhebung der Stadtsteuer, die am Anfange des fünfzehnten Jahrhundertes 2000, in manchen Jahren sogar 3000 Pfund Pfennige betrug, verwendet. Nach den Vorschriften des Wahlbriefes wurde in jedem Jahre die Bürgerschaft auf das Rathhaus berufen, um die Erhebung der Stadtsteuer zu berathen und zu bewilligen. War dieses geschehen, so begannen die drei Steuereinnehmer die Erhebung der Stadtsteuer öffentlich im Rathhaussaale, indem die Steuerfahne, auf welcher nach der Stadtkammerrechnung vom J. 1409 ein Scherge gemalt war, ausgehangen wurde, und die Frohnboten hierauf von Haus zu Haus, von Gasse zu Gasse gingen, und einem Jeden sagten; „daß er steuere, man sitz´ an der Steuer.“

Auch die militärischen Einrichtungen wurden auf dem großen Rathhaussaale berathen. Dort geschah die Wahl und die Verpflichtung der Hauptleute der Bürgerwehr, dort pflog man die Berathungen, wenn ein Kriegszug nothwendig wurde, was sehr häufig der Fall war, wie wir in einem der vorhergehenden Abschnitte über das Kriegswesen und die Fehden Münchens gesehen haben.

Hier versammelte sich auch die Gemeinde zur jährlichen Ablage der Kammerechnung. Die Stadtkämmerer ließen nämlich die täglichen Einnahmen und Ausgaben durch den Stadtschreiber in ein eingenes Tagebuch, welches man Memorial nannte, eintragen und für jedes Jahr eine eigene Kammerrechnung stellen, welche Rechnungen vom Jahre 1396 bis 1430 noch vorhanden sind. Die jährliche Abrechnung der Kämmerer geschah öffentlcih im großen Rathhaussaale, es waren dabei die beiden Bürgermeister, mehrere innere und äussere Räthe, die künftigen Kämmerer und die Steuereinnehmer gegenwärtig; zudem wurde die ganze Gemeinde dazu einberufen. Alle Anwesenden mußten schwören und auf ihren Eid bestätigen, „daß die Kämmerer ehrbarlich wiederraitet, und der Stadt ein gut Genügen gethan haben,“ was sodann von dem Steuerschreiber als Gegenschreiben am Schlusse der Rechnung vorgemerkt wurde.. Hierauf wurde im Rathhause ein fröhliches Kammermahl auf Kosten der Kammerrechnung gehalten, wobei alle Anwesenden Theil nahmen. Die abtretenden Kämmerer erhielten ein Badegeld, und die untergeordneten Bediensteten das sogenannte letzte Geld, d. h. kleine Trinkgelder. Blieb dann allenfalls eine Baarschaft übrig, so wurde dieselbe sogleich den neuen Kämmerern übergeben, Häufig aber verschlang das Kammermahl den letzten Rest der Baarschaft, und dann hieß es am Schluße der Kammerrechnung: „Residuum consumtum est in prandio,“ d. h. „der Rest wurde beim Kammermahle verzehrt.“ Glückliche Zeit, wo noch nicht die Feder eines Ritters von der rothen Dinte, Revisor genannt, dagegen grundgescheidte Revisionsnotaten ergehen ließ, und das harmlose Kammermahl abstrich; Manchmal kam es aber 

Auch vor, daß zu diesem nichts übrig blieb; so hatte der Stadtkämmerer Pütrich im Jahre 1371 so viel auf die innere und äußere Dekoration des Rathhauses verwendet, daß nicht einmal mehr die Summe von drei Pfund Pfenningen für das Kammermahl übrig war. Erst seit dem 17. Jahrhunderte, als schon eine unromantische und nüchterne Zeit angebrochen war, unterblieben diese Mahlzeiten.

Wie kurz und bündig aber man in jener Zeit alle Rathsgeschäfte abmachte, wie wenig man überhaut im Gegensatze zu unserer heutigen Vielschreiberei damals zu schreiben pflegte, beweist der Umstand, daß inhaltlich der Stadtkammerrechnung im Jahre 1424 beim Magistrate nicht mehr als sieben Buch Papier angeschafft und verbraucht wurden!

In dem großen Rathhaussaale wurden auch dem neuen Landesherrn die Erbhuldigungen abgelegt, worauf die feierliche Bestätigung der hergebrachten Rechte und Freiheiten erfolgte. Herzog Wilhelm V (1580) und Kurfürst Karl Albrecht (1727) nahmen sie hier persönlich entgegen; die Kurfürsten Max Emanuel (1680) und Maximilian Josef III (1747) aber ließen sie von einer Kommission, an deren Spitze der Hofrathspräsiden stand, vollziehen; die Erbhuldigungen für Maximilian I (1598)  und Ferdinand Maria (1650) waren in der Residenz abgelegt worden.
Die Landstände versammelten sich, so oft sie hieher berufen wurden, gleichfalls zu ihren Berathungen auf dem Rathhaussaale, bis sie in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhundertes ein eigenes Haus auf dem Marienplatze, das erst in neuester Zeit abgebrochene Regierungsgebäude erwarben.

Allein nicht blos zu amtlichen Zwecken, sondern auch zu Erholungen und Vergnügungen wurde dieser große Saal benützt. Zur Fastnachtszeit, bei vornehmen Hochzeiten der Fürsten oder der Patrizier, bei anderen festlichen Gelegenheiten, z. B. bei der Anwesenheit fremder fürstlicher Personen wurden Bälle, Tafeln, Schauspiele und andere Kurzweil in demselben gegeben, so daß er in den Rechnungen häufig als „Tanzhaus“ bezeichnet wird; von seinen Fenstern aus sahen die Fürsten, der Adel und die Damen den auf dem Platze unten stattgefundenen Turnieren oder anderen Aufzügen zu. Ja selbst in späterer Zeit finden wir solche Benützung dieses Saales. So veranstaltete ein Herr von Duclos mit Erlaubniß des Bürgermeisters von Schobing im Jahre 1716 daselbst die erste Redoute. Der letzte Ball, der in diesem Saale gegen wurde, war jener Freiball, welchen im Jahre 1789 die Bürgerschaft zur Feier der Rückkehr des Kurfürsten Karl Theodor veranstaltete.

Im Jahre 1760 sehen wir sogar ein Theater in dem großen Saale errichtet, Mit Bewilligung des Magistrates und gegen Entrichtung einer Summe führten die Stadtmusiker darin während der Fastenzeit sogenannte Passionstragödien auf, und ward dazu eine Bühne, Orchester, ein Parterre mit zweiundzwanzig gesperrten Logen, worunter zwei Fürstenlogen, nebst Garderobe- und Ankleidezimmer hergestellt. Eine Truppe franzöischer Schauspieler hatte im Jahre 1761 die Erlaubniß erhalten, in diesem Saale Vorstellungen zu geben. Nochmals wurde derselbe im Jahre 1827 von einer Gesellschaft Adelicher zu theatralischen Vorstellungen in französischer Sprache zum Besten der Armen benützt.

Aber auch zu anderen weniger erfreulichen Zwecken diente der große Rathhaussaal. War in alten Zeiten ein Verbrecher zum Tode verutheilt, so hing aus dem Mittelfenster der westlichen Facade vor der Hinrichtung ein rothes Tuch heraus, von diesem Fenster aus wurde dem armen Sünder das Todesurtheil nochmals verlesen und der Stab über ihn gebrochen. Von eben diesem Fenster aus aber schmetterten auch die Trompeten und wirbelten die Pauken bei den Ziehungen des in neuerer Zeit glücklich heimgegangenen Lotto.

Nicht minder traurig waren aber auch die Stimmen des Aufruhres und der wilden Leidenschaft, welche diesen Saal durchtosten, in den Jahren 1397 – 1403, wie wir bereits in dem vorhergehenden Abschnitte erzählt haben, war dieser Saal Zeuge der heftigen Kämpfe der Bürgerschaft Münchens gegen ihre Herzoge und des Umsturzes des bisherigen Stadtregimentes durch die demokratische Partei. Die Ccenen des Jahres 1848, wo eben dieser Saal von einer entfesselten tobenden Menge angefüllt war und von ungezügelten Reden und wüstem Geschrei seine Wände erzitterten, ist noch in unser Aller Andenken!

Doch – wir hoffen – solche trüben Erinnerungen tönen nur mehr aus verklungenen Zeiten. Möge dieser Saal sich nur mehr öffnen zu den Segnungen des Friedens und der Bürgereintacht!


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