Geschichte

17.5.1930 - Inkrafttreten des Young-Plans

Der Young-Plan, der die deutschen Reparationszahlungen nach dem Ersten Weltkrieg neu regelte, wurde am 17. Mai 1930 mit rückwirkender Gültigkeit zum 1. September 1929 in Kraft gesetzt. Er legte eine durchschnittliche jährliche Zahlung von rund zwei Milliarden Reichsmark fest, die überwiegend in Devisen zu leisten waren. Zudem führte der Plan zur Auflösung der Reparationskommission und zur Rückgewinnung der deutschen Souveränität in wirtschaftlichen Angelegenheiten. Ein weiterer Vorteil war die vorzeitige Räumung des Rheinlandes durch alliierte Truppen. Trotz dieser Erleichterungen stieß der Plan auf innenpolitischen Widerstand, insbesondere von nationalistischen Gruppen. 


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