Stadtportal zur Münchner Stadtgeschichte
Titel | Eröffnung der ersten Ständeversammlung |
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Zeit | 1819 |
Ort | München |
Straße | Prannerstraße 8 |
Lat/Lng | 48.14136 - 11.573051 |
Kategorie | Politik |
Suchbegriff | Ständeversammlung |
Quelle Buch | Das Maximilianeum (3795424208) |
Die erste Ständeversammlung im Königreich Bayern wurde am 4. Februar 1819 in München eröffnet. Sie war das Ergebnis der Verfassung von 1818, die König Maximilian I. Joseph erlassen hatte. Mit dieser Verfassung wurde erstmals ein konstitutionelles System in Bayern eingeführt, das die Beteiligung gewählter Vertreter am Gesetzgebungsprozess vorsah. Die neue Volksvertretung bestand aus zwei Kammern: der Kammer der Reichsräte (Erste Kammer) und der Kammer der Abgeordneten (Zweite Kammer).
Als Versammlungsort diente das sogenannte Ständehaus in der Prannerstraße 8 – ein ehemaliger Redoutensaal, der 1818/19 für diesen Zweck umgebaut worden war. Dort versammelten sich etwa 120 Abgeordnete sowie 47 Reichsräte zur ersten Sitzung. Die Eröffnung erfolgte feierlich durch den König mit einer Thronrede.
Die Themen der ersten Sitzungsperiode (Februar bis Juli 1819) umfassten vor allem den Staatshaushalt, militärische Angelegenheiten, Steuerfragen und gesetzliche Grundlagen der Verwaltung. Besonders umstritten war die Frage des Heereseids, die zu teils heftigen Debatten führte.
Die Einführung der Ständeversammlung bedeutete einen entscheidenden Schritt hin zur konstitutionellen Monarchie in Bayern. Sie begründete eine Tradition der parlamentarischen Mitbestimmung, die trotz mehrfacher Unterbrechungen bis heute fortwirkt. Das ursprüngliche Ständehaus wurde im Zweiten Weltkrieg zerstört – seine demokratiegeschichtliche Bedeutung aber bleibt erhalten.