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München in guter alter Zeit

Zwölftes Kapitel - Hof, Adel und Beamte.

meine Klag, die ich Euer Gnaden thu, damit mir geholfen würde und ich nicht also verdürb.“ Der Herzog aber nahm sich das zu Herzen und schaute fortan nicht mehr zum Fenster hinaus, wenn arme Leute zu ihm kamen, ihm ihre Angelegenheiten vorzutragen.

Nach der Einführung des Erstgeburtsrecht durch Herzog Albrecht den Weisen, das den verderblichen Landestheilungen ein Ende machte, nahm auch das Leben am Hofe eine andere Gestalt an, denn die Einkünfte mehrten sich stark und betrugen schon unter Wilhelm dem Standhaften 250,000 fl. (428,571 M), wozu der 1543 zum ersten Mal eingeführte Aufschlag auf Bier, Wein, Meth und Brandwein nicht weniger beitrug. Zum Hof gehörten damals nur 162 Personen mit fester Bestallung und einem Gesammtgehalte von 3786 fl. (6490 M). Gleichwohl hinterließ der Herzog über eine Million Schulden.

Von überschwenglicher Prachtliebe zeugte der Hof Herzogs Albrechts V.; er vereinigte die berühmtesten Gelehrten, Künstler und Musiker seiner Zeit um sich und hielt auf dem Starnberger See eine kleine aber kostbare Lustflotte und im Zwinger neben dem alten Hofe Löwen, deren einer ihn wie ein Hund überall begleitete. Ihm verdankt München die Anlage seiner Bibliothek und Gemälde-, Münz- und Antikensammlung. Seine Zeitgenossen nannten ihn den Vater der Museen, den Prächtigen, den Goldbrunnen, durch den alle Gebiete der Wissenschaft und Künste überströmend befruchtet würden.

Nicht weniger prächtig war der Hofhalt Wilhelms V., dessen Hochzeit mit Renata von Lothringen sein Vater mit einer Verschwendung hatte ausrichten lassen, welche selbst jene bei der Georgs des Reichen von Bayern-Landshut mit Hedwig von Polen übertraf. Die Kosten derselben beliefen sich nach der noch vorhandenen Hofrechnung auf 125,604 fl. (215,321 M=, wurden aber nicht aus dem Säckel des Herzogs, sondern aus dem des Landes betsritten; denn die Landastände hatten hiefür und für die Aussteuer des Prinzen 190,00 fl. (325,714 M) bewilligt. Die Münchner standen sich ganz gut dabei. Abgesehen von dem Gewinn aus dem Andranf der Gäste zu dem achtzehntägigen Feste findet sich in der Hofrechnung u. A. folgender Posten:

„Den Wirthen zu München zur Auslösung der Fürsten und Herrn Gesind: Suppen, Abend- und Schlaftrunk je für eine Person des Tages 48 kr. (1 M 37) Summa: 31,774 fl. (54,470 M).“

AUch Wilhelm that viel für Kunst und Wissenschaft und das ward ihm um so leichter, als er sich auf Grund der Lehre der Jesuiten Hoffaeus, das alles Zinszahlen für einen Gott mißfälligen Wucher erklärte, nicht verpflichtet hielt, von seinen auf anderhalb MIllionen angewachsenen Schulden Zinsen zu bezahlen.

Nach seiner Abdankung im Jahre 1598 hielt Wilhelm zwar noch einen eigenen Hof, der aber war ganz absonderlicher Art. Er trug schwarze Mönche- und seine Gemahlin schwarze Nonnenkleidung und auch alle Hofdiener mußten sich schwarz kleiden. Der Herzog speiste nur von schlechtem irdenen Geschirr und bediente täglich zwölf Arme bei der Tafel, ebenso die Pilger bei St. Rochus und wusch ihenen die Füße und wartete und pflegte in dem von ihm gestifteten Siechen-, Waisen- und Findelhause die Kranken und Kinder, geiselte sich auch in der Fastenzeit bis aufs Blut und trug auf bloßem Leibe ein härenes Kleid.

Wilhelm#s V. Lob hat sein Enkel Ferdiand Wilhelm nach den Mittheilungenseine Erziehers, eines Jesuiten, als er von des Großvaters Sterbelager gegeangen in den naiven Worten ausgesprochen: „Man sagt, er sei gar gehorsam gewesen, und hat allzeit gethan, was man ihn geheißen habe.“ Nun, das konnte der Jesuit ja wissen.

Seinem laxen Haushalts-Regiment folgte das strenge seines Sohnes Maximilian, der in dem Alleinhadel mit dem Weißbier und Salz eine neue ergiebige Einnahme quelle schuf. Wimmelten doch, wie ein Münchner Bericht von 1605 sagt, die Wein-, Meth-; und Bierhäuser Tags und Nachts von Zechern.

So lange Maximilian noch Herzog war, bestand sein ganzer Hofstaat aus nur zwölf Personen, als er aber im Jahre 1623 den Kurhut erhalten, richtete er seinen Hof ganz nach den kaiserlichen ein und schuf acht Oberhofämter und fünf Erbämter.

 

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