Münchner Personenverzeichnis

Geboren 21.2.1779 [Frankfurt am Main]
Gestorben 25.10.1861
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Savigny
Friedrich Carl von Savigny
Bildrechte: Unidentified painter, Savigny02, als gemeinfrei gekennzeichnet, Details auf Wikimedia Commons

Friedrich Carl von Savigny [saviˈɲi] (* 21. Februar 1779 in Frankfurt am Main; † 25. Oktober 1861 in Berlin) war ein deutscher Rechtsgelehrter und Kronsyndikus. Er begründete die Historische Rechtsschule.

Wilhelm von Humboldt empfahl Savigny dem König Friedrich Wilhelm III. von Preußen als einen der vorzüglichsten deutschen Juristen für die zu gründende Berliner Universität und sandte jenem gleichzeitig die Nachricht: „Sie müssen noch eher da sein als die Universität.“[4] Auch sein Freund und Verwandter Clemens Brentano machte ihm das Leben in der preußischen Hauptstadt schmackhaft, doch gab Savigny erst am 9. April 1810 seine bindende Zusage zu einer Anstellung in Berlin[5]. Die Universität wurde am 1. Oktober 1810 eröffnet und Savigny unterrichtete täglich zwei Stunden „Institutionen und Rechtsgeschichte“ sowie wöchentlich „Pfandrecht“.

Neben seiner Lehr- und Forschungstätigkeit war er in der Verwaltung der Universität tätig als dritter Rektor in dem von ihm unter Beteiligung der juristischen Fakultät geschaffenen „Spruch-Collegium“. Dieses war ein außerordentliches Gericht, das von den ordentlichen Gerichten um seine Meinung gefragt werden konnte. Zudem unterrichtete Savigny als Privatlehrer den preußischen Kronprinzen in den Fächern römisches Recht, preußisches Recht und Strafrecht.

Savigny gilt zugleich als Begründer des modernen Internationalen Privatrechts, für das er im VIII. Band seines Systems des heutigen Römischen Rechts das Leitprinzip entwickelte, für die Bestimmung des auf ein Rechtsverhältnis anwendbaren Rechts sei darauf abzustellen, wo es „seiner eigentümlichen Natur nach seinen Sitz“ habe.

Seine akademische Tätigkeit endete 1842 mit der Ernennung zum Großkanzler durch Friedrich Wilhelm IV. Gleichzeitig wurde er damit preußischer „Minister für Revision der Gesetzgebung“. Bei Ausbruch der Revolution von 1848 trat er zurück. 1850 erschien das Werk Vermischte Schriften und 1853 als Ergänzung zum System des heutigen römischen Rechts das Obligationenrecht.

Quelle: Wikipedia

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