Jüdische Straßennamen

RdEr. d. RMdJ. v. 27.7.1938 - Pol O-VuR Verk 46 e Nr. 59/38.

Datum27.07.1938SignaturDE-1992-STRA-35 
AbsenderReichsministerium der JustizEmpfänger
ArtKein Grund angegebenStatusKein Grund angegeben
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KategorieJuden
 

Abschrift:

Jüdische Straßennamen
RdErl. d. RMdJ, v. 27.7.1938 - Pol 0-VuB Verk 46 e Nr. 59/38.

(1) Soweit des noch nicht geschehen ist, sind sämtliche nach Juden (§ 5 Abs. I der Ersten VO. zum Reichsbürgerges. v. 14.11.1935 RGBl. I S. 1333) Und jüdischen Mischlingen l. Grades benannten Straßen oder Straßenteile unverzüglich umzubenennen.

(2) Bestehen Zweifel darüber, ob jemand als Jude oder jüdischer Mischling I. Grades anzusehen ist, so ist die Reichsstelle für Sippenforschung, Berlin NW 7, Schiffbauerdamm 26, um entsprechende Auskunft zu ersuchen.

(3) Die .Straßenschilder mit jüdischen Namen dürfen nicht, wie dies sonst. bei Straßenumbenennungen, üblich ist, noch längere Zeit heben den neuen belassen werden; sie sind gleichzeitig. mit der Anbringung der neuen zu- entf einen.

(4) Ueber die vollzogene Umbenennung ist mir bis spätestens 1.10.38 zu berichten. Fehlanzeige ist erforderlich. Frist bei den Landesregierungen (einschl. Oesterreich), dem Reichskommissar für das Saarland und den preuß. Reg.-Präs..: 20.9.1938, bei den Kreispol. Behörden in Preußen und in den außerpreuß. Ländern den entsprechenden Behörden: 10.9.1938.