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Die Sicherheitsgurtpflicht begann 1976 in Deutschland für die Vordersitze von Neufahrzeugen. Dies war ein Schritt zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und zur Reduzierung von Verletzungen bei Autounfällen.
Ab dem 1. Januar 1984 wurde die Sicherheitsgurtpflicht auf alle Pkw-Insassen ausgedehnt, sowohl auf den Vorder- als auch auf den Rücksitzen.