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Franz Paul Joseph Mittermayr, seit 1792 als Edler von Mittermayr bekannt, erlangte den akademischen Grad eines Rechtslizenziats (Lic. jur., Lehrberechtigung) und diente als königlich bayerischer Kommunaladministrator sowie als Erster Bürgermeister von München.
Am 4. Juli 1792 wurde er von Kurfürst Karl Theodor von Pfalzbayern in München in den Adelsstand des Reiches erhoben, was am 30. Juni 1809 durch die Immatrikulation bei der Adelsklasse im Königreich Bayern bestätigt wurde.
Mittermayrs Bildungsweg begann in seiner Kindheit in Polling und führte ihn 1784 zum Abschluss seiner Gymnasialausbildung am churfürstlichen Schulhaus in München (heute als Wilhelmsgymnasium bekannt). Anschließend absolvierte er das Grundstudium der Philosophie am verbundenen Lyzeum. Im Herbst 1786 begann er sein Jurastudium an der Universität Ingolstadt. Nachdem er sein Studium abgeschlossen hatte, startete er seine berufliche Laufbahn in der Rechtspraxis beim Stadt-Oberrichteramt in München. 1791 trat er dem Inneren Rat des Münchener Magistrats bei und wurde 1804 zum Bürgermeister auf Lebenszeit ernannt. Nach der Abschaffung der magistratischen Verfassung im Jahr 1810 übernahm er die Position des Kommunaladministrators von München. Von Mai 1818 bis zu seinem Tod am 6. Juli 1836 diente Mittermayr als Erster Bürgermeister von München. Während seiner Amtszeit wurden wichtige Projekte wie der Bau der Isarbrücke und der Wiederaufbau des abgebrannten Nationaltheaters realisiert. Er war König Max Joseph treu ergeben und hatte sein Amt als Bürgermeister auf Lebenszeit inne, eine damals gängige Praxis.