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1. Dezember 1946

Bayern erhält eine neue Verfassung

Bayern erhielt eine neue Verfassung, die durch eine Volksabstimmung beschlossen wurde. Sie schuf die Grundlagen für einen demokratischen Rechtsstaat und definierte Bayern als Freistaat innerhalb der föderalen Struktur Deutschlands. Die Verfassung garantierte Grundrechte, regelte die Staatsgewalt und das Verhältnis zwischen Staat und Kirche. Sie war ein entscheidender Schritt für den demokratischen Wiederaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg und bildet bis heute die Grundlage für die politische und rechtliche Ordnung des Freistaats Bayern.

1. Juli 1948

Westliche Besatzungsmächte geben Auftrag zur Verfassungsausarbeitung

Die westlichen Besatzungsmächte beauftragen die Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder, eine demokratische Verfassung für einen westdeutschen Staat auszuarbeiten. Ziel war es, eine stabile politische Ordnung im westlichen Teil Deutschlands zu schaffen. Dieser Schritt war eine Reaktion auf die zunehmenden Spannungen mit der Sowjetunion und die gescheiterte Einigung über eine gesamtdeutsche Lösung. Die Vorbereitungen führten zur Einberufung des Parlamentarischen Rates, der später das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland entwarf.