Die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) als verfassungswidrig eingestuft und verboten. Das Verbot erfolgte, weil die KPD nach Ansicht der westdeutschen Regierung gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet war. Man befürchtete, dass sie die Demokratie in Deutschland gefährden könnte, besonders inmitten des Kalten Krieges. Neben dem Parteiverbot wurde auch das Vermögen der KPD eingezogen. Dieses Urteil schwächte die kommunistische Bewegung im Westen erheblich und hatte weitreichende Konsequenzen für die politische Landschaft der jungen Bundesrepublik.