Die Bundesrepublik Deutschland schloss mit dem Staat Israel ein Abkommen über 3 Milliarden DM als Wiedergutmachung für die Verbrechen des Nationalsozialismus. Die Summe sollte über 12 Jahre in Form von Waren und Dienstleistungen bereitgestellt werden. Ziel war die Unterstützung des jungen Staates Israel bei der Integration jüdischer Flüchtlinge. Individuelle Entschädigungsansprüche jüdischer NS-Opfer waren von diesem Vertrag nicht erfasst und mussten in anderen Verfahren geregelt werden. Der Vertrag markierte einen historischen Schritt der Anerkennung deutscher Verantwortung.