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31. Juli 1970

Herabsenkung des Wahlalters

Die Herabsetzung des Wahlalters in Deutschland ermöglichte es jungen Menschen, bereits ab 18 Jahren an Bundestagswahlen teilzunehmen. Zuvor lag das aktive Wahlalter höher, doch durch die Änderung erhielten Jugendliche früher das Recht, politisch mitzubestimmen. Diese Reform spiegelte den gesellschaftlichen Wandel und das zunehmende Bedürfnis wider, junge Menschen stärker in politische Prozesse einzubeziehen. Das passive Wahlalter, also das Mindestalter, um selbst gewählt zu werden, wurde auf 21 Jahre festgelegt.