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14. Juni 1985

Schengen-Abkommen

Das Schengener Abkommen ermöglicht den freien Personenverkehr zwischen den teilnehmenden europäischen Staaten durch den Wegfall von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen. Stattdessen erfolgt eine verstärkte Zusammenarbeit bei Sicherheitsfragen, Visa und polizeilicher Koordination. Der sogenannte Schengen-Raum umfasst derzeit mehrere EU- und einige Nicht-EU-Staaten. Reisende können sich innerhalb dieses Raumes frei bewegen, ohne an jeder Grenze kontrolliert zu werden. In Ausnahmefällen können vorübergehend Kontrollen wiedereingeführt werden, etwa bei Sicherheitsbedrohungen oder besonderen Krisenlagen.