Die Pflegeversicherung ist die fünfte Säule des deutschen Sozialversicherungssystems und wurde durch das Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) etabliert. Die Pflegeversicherung soll das Risiko der Pflegebedürftigkeit abdecken und stellt sowohl Sach- als auch Geldleistungen für pflegebedürftige Personen bereit.