Suchen

10. September 1952

Wiedergutmachungsabkommen mit Israel

Die Bundesrepublik Deutschland schloss mit dem Staat Israel ein Abkommen über 3 Milliarden DM als Wiedergutmachung für die Verbrechen des Nationalsozialismus. Die Summe sollte über 12 Jahre in Form von Waren und Dienstleistungen bereitgestellt werden. Ziel war die Unterstützung des jungen Staates Israel bei der Integration jüdischer Flüchtlinge. Individuelle Entschädigungsansprüche jüdischer NS-Opfer waren von diesem Vertrag nicht erfasst und mussten in anderen Verfahren geregelt werden. Der Vertrag markierte einen historischen Schritt der Anerkennung deutscher Verantwortung.

2. August 2000

Entschädigung ehemaliger NS-Zwangsarbeiter

Im Jahr 2000 beschlossen die Bundesrepublik Deutschland und die deutsche Wirtschaft eine Entschädigung ehemaliger NS-Zwangsarbeiter in Höhe von insgesamt 10 Milliarden DM. Grundlage war das Gesetz zur Errichtung der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“. Nach jahrzehntelangen Diskussionen wurde 2001 im Bundestag „Rechtssicherheit“ hergestellt, um weitere Forderungen auszuschließen. Die Auszahlung der Entschädigung begann als symbolische Geste der Anerkennung für das erlittene Unrecht und als verspätete Wiedergutmachung 56 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs.