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12. Januar 1946

Kontrollratsdirektive 24 zur Bestrafung und Entfernung ehemaliger Nazis

Die Kontrollratsdirektive 38 aus dem Jahr 1946 war ein wichtiger Bestandteil der Entnazifizierung nach dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland. Sie führte ein System ein, das Personen, die in das nationalsozialistische Regime involviert waren, in fünf Kategorien einteilte. Diese Kategorien waren:

  1. Haupttäter
  2. Belastete (Aktivisten, Militaristen, Nutznießer)
  3. Minderbelastete
  4. Mitläufer
  5. Entlastete

Diese Einteilung sollte dabei helfen, die Verantwortlichen für die Verbrechen des Nationalsozialismus zu identifizieren und entsprechend zu sanktionieren oder zu rehabilitieren.