Suchen

1. Juli 1977

Eherechtsreform

Die c von 1977 änderte das deutsche Familienrecht grundlegend und definierte die Ehe als gleichberechtigte Partnerschaft. Sie hob die Verpflichtung der Ehefrau zur Haushaltsführung auf und betonte die gemeinsame Verantwortung beider Ehepartner. Zudem wurde das Verschuldensprinzip bei Scheidungen durch das Zerrüttungsprinzip ersetzt, wodurch nicht mehr die Schuldfrage, sondern das Scheitern der Ehe im Mittelpunkt stand. Ein weiterer zentraler Punkt war die Einführung des Zugewinnausgleichs, der eine gerechte Aufteilung des während der Ehe erworbenen Vermögens sicherstellte.