Suchen

1. Januar 2000

Bayerische Senat wird aufgelöst

Der Bayerischer Verfassungsgerichtshof bestätigte die Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung. Der Senat wird aufgelöst.  Der Bayerische Senat war damit die einzige tatsächlich verwirklichte zweite Parlamentskammer eines deutschen Bundeslandes. Seit dem 1. Januar 2000 besitzt Bayern – wie die übrigen Bundesländer – nur noch ein Landesparlament, den Bayerischen Landtag.