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1. Juli 1958

Gleichberechtigungsgesetz

Das Gleichberechtigungsgesetz war ein entscheidender Schritt für die rechtliche Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland. Es beendete die Vormachtstellung des Mannes als „Oberhaupt der Familie“ und hob die Regelung auf, dass Frauen für bestimmte Entscheidungen, wie die Ausübung eines Berufs, die Zustimmung ihres Ehemannes benötigten. Frauen erhielten das Recht, eigenständig über ihre berufliche und persönliche Lebensführung zu entscheiden. Auch die elterliche Gewalt wurde gerechter geregelt. Obwohl das Gesetz viele Fortschritte brachte, blieben einige Ungleichheiten bestehen, die erst später mit weiteren Reformen vollständig beseitigt wurden.

31. Oktober 1970

Der Weg zur Gleichberechtigung: Aufhebung des Frauenfußballverbots

Seit 1955 hatte der DFB Frauenfußball offiziell verboten, da dieser „unsportlich“ sei und gesundheitliche Risiken bergen würde. Frauenfußballvereine durften nicht mehr Teil des DFB sein oder dessen Infrastruktur nutzen. Trotzdem wurde inoffiziell weitergespielt, und der Druck auf den Verband wuchs. Mit der Aufhebung des Verbots 1970 konnten Frauenmannschaften offiziell Teil des organisierten Fußballs in Deutschland werden, was den Weg für die Entwicklung des modernen Frauenfußballs ebnete. 

26. September 1978

CSU gegen Frauen im technischen Berufen

Mit der Stimmmehrheit der CSU wurde beschlossen, Frauen im technischen Handwerk nicht zuzulassen. Grundlage war die Einschätzung eines Betriebsarztes, der behauptete, die weibliche Hand sei aufgrund eines kürzeren Daumens und eines längeren Zeigefingers ungeeignet für solche Tätigkeiten. Der Beschluss betraf 30 weibliche Lehranwärterinnen und führte zu erheblicher Kritik. Viele sahen darin einen Rückschritt für Gleichberechtigung und Chancengleichheit, da der Zugang zu technischen Berufen auf veralteten Geschlechterrollen basierte.