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SUMMARY:Besichtigung der Bayerischen Staatskanzlei 
DESCRIPTION:&lt;p&gt;Nach Artikel 52 der Bayerischen Verfassung unterstützt die Staatskanzlei den Ministerpräsidenten und die Staatsregierung in ihrer Amtsführung. Der bayerische Ministerpräsident bestimmt die Richtlinien der Politik. Die Besichtigung gibt Gelegenheit, die „Innenausstattung der Macht&quot; in Augenschein zu nehmen.&lt;/p&gt; &lt;p&gt;Aufgrund der Sicherheitsbestimmungen dürfen keine Rucksäcke oder Taschen mitgebracht werden. Die Bayerische Staatskanzlei benötigt vor der Führung die Namen und Geburtsdaten der Teilnehmenden.&lt;/p&gt; 
DTSTART:20170406T100000
DTEND:20170406T113000
LOCATION:Bayerische Staatskanzlei · Franz-Josef-Sturaß-Ring 1
ORGANIZER:MVHS
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